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Regina Schweiger

Ein Mensch mit sehr viel Humor und Lebens- freude - so bezeichnen mich meine Freunde und Bekannten - und im besten Alter.


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FreizeitaktivitÄten

Mentale Unterstützung

Für KrAnke Und SENIOREN

  • Begleitung zum Friseur
  • Kartenspiele
  • Chauffeurdienste
  • Plaudern
  • Behördenwege
  • Begleitung zum Arzt
  • Besuche bei  Ihn en im Altersheim
  • etc.

 




Impressum


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Betreiber der Website:

Regina Schweiger  3032 Eichgraben Friedhofstraße 3
              0680 50056 71  Mobiltelefon
               re.schweiger@gmx . at
               telefonisch erreichbar    10 bis 20 Uhr
               Montags bis Sonntag

Für den Inhalt verantwortlich:

Regina Schweiger  3032 Eichgraben Friedhofstraße 3
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Fotos:

© Regina Schweiger
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Abmahnung ohne vorheriger Kontaktaufnahme!
Sollten auf dieser Website Inhalte oder Gestaltungselemente fremde Rechte verletzen, so ist dies unbeabsichtigt und der Websitebetreiber erwartet eine sofortige Information um diesen Umstand Rechnung zu tragen und umgehend die beanstandete(n) Textstelle(n) zu entfernen.der Websitebetreiber weist gesondert darauf hin, dass dies nicht in seiner Absicht lag! In weiterer Folge ergibt sich daraus kein Grund einen Rechtsbeistand für ein kostenpflichtiges Mahnschreiben zu beauftragen. Sollte trotz unseres klaren Hinweises, jede ungewollte Rechtsverletzung (Urheberrechtsverletzung) sofort zu entfernen, so dies in einem formlosen Schreiben per E-Mail, etc. zur Kenntnis gebracht wurde, sehen wir darin den Umstand, dass der primäre Grund der Abmahnung im Kostenersatz  des Mahnschreibens liegt. Wir weisen hier auf

Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWGhin.

§ 13 Abs. 5 UWG hat folgenden Wortlaut:

,,Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen", welche auf Grund der Verfolgung sachfremder Ziele als primäres Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Motivation, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.


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